Ablauf

Bei Ihrer Entscheidung mir Ihr Vertrauen bei der Ahnenrecherche zu schenken, beachten Sie bitte folgende Hinweise.

Basisdaten für den Recherchestart

Um Ihren Recherchewunsch möglichst zielgerichtet durchführen zu können, benötige ich von Ihnen Angaben von jener Person, die den Ausgangspunkt der Recherchen darstellen soll:

  • Vor- und Zuname der Ausgangsperson
  • Geburtsdatum, Geburtsort der Ausgangsperson
  • eventuell Trauungsdatum, Trauungsort der Ausgangsperson
  • eventuell Sterbedatum, Sterbeort der Ausgangsperson
  • Vor- und Zuname der Eltern
  • eventuell Trauungsdatum, Trauungsort der Eltern

Je mehr konkrete Daten mir bekannt sind, desto zielgerichteter und effizienter kann die Recherche durchgeführt werden.

Vollmacht

Die gesetzlichen Bestimmungen verlangen es, dass ich in bestimmten Fällen eine Bevollmächtigung von Ihnen benötige. Diese ist dann erforderlich,

  • wenn ein Lebensdatum eines direkten Vorfahrens unbekannt ist,
  • dieses innerhalb der gesetzlichen Sperrfristen liegt und für
  • die Recherche eine entsprechende Abfrage notwendig ist.

Im Bedarfsfall übermittle ich Ihnen die entsprechende Bevollmächtigung zur Unterfertigung.

Vorab-Analyse

Sobald mir Ihr konkreter Recherchewunsch sowie die notwendigen Basisdaten bekannt sind, versuche ich abzuschätzen, ob und inwieweit aufgrund der Daten- und Informationslage die Recherchen erfolgreich durchgeführt werden können.

Bei negativer Analyse, z.B. Ahnenrecherche ist mangels vorliegender Quellen nicht möglich ODER im Falle einer nachgelagerten konkreten Auftragserteilung ist diese Leistung kostenlos.

Sollte trotz positiver Analyse und Angebotslegung keine Auftragserteilung erfolgen, wird eine Aufwandsentschädigung von 50,-€ in Rechnung gestellt.

Forschungsarbeit

Da man in der Ahnenforschung naturgemäß von der Verfügbarkeit, Auffindbarkeit und Lesbarkeit der erforderlichen Quellen abhängig ist, kann die erfolgreiche Erforschung einer im Zuge des gewählten Packages bzw. eines Individualauftrages vereinbarten Anzahl an Generationen leider nicht garantiert werden. Ich bin jedoch bestrebt, Ihre Wünsche bzw. die gesetzten Ziele bestmöglich zu erreichen. Sollte im Einzelfall das Ziel nicht erreicht werden können, vereinbare ich mit Ihnen eine individuelle Kostenreduktion.

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Fotos & Dokumente

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Für eine erfolgreiche Ahnenforschung können viele Dokumente hilfreich sein:

  • Urkunden: z.B. Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunde, Tauf-, Trau-, und Totenschein
  • Papiere zur Erstkommunion, Aufgebotsbescheinigungen, Dispenserteilungen
  • Ausbildungsnachweise
  • Dienstzeugnisse
  • Ariernachweise aus dem 3. Reich
  • Heimatscheine
  • Parten, Totenbildchen
  • Grundbesitzbescheinigungen
  • Kaufverträge
  • Steuerlisten
  • Eintragungen in Handwerksrollen
    usw.

Darüber hinaus leisten z.B. auch alte Fotos von Familienmitgliedern oder von alten Grabtafeln wertvolle Dienste. Auch Zeitungsausschnitte, Adressbücher, etc. können nützliche Helfer sein.

Und schlussendlich sind auch die meist mündlich überlieferten Familiengeschichten und Gerüchte, die sich oftmals am längsten über viele Generationen erhalten haben, wertvolle Hinweisgeber. Darin steckt immer ein Körnchen Wahrheit, das wieder ein guter Tipp für die Recherche sein kann!

 

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Quellen & Rechtliches

Quellen

Die wertvollsten Quellen für die Ahnenrecherche sind die Kirchenbücher (Matriken), in welchen über Jahrhunderte Taufen, Trauungen und Todesfälle aufgezeichnet wurden. 1939 wurde die Personenstandsaufzeichnung von den Religionsgemeinschaften den neu geschaffenen Personenstandsbehörden (Standesämter) übertragen.

Neben Matriken und Auskünfte von Standesämtern gibt es noch eine Vielzahl weiterer Quellen, z.B. Pfarrbücher, Urbare, Kataster, Militärmatriken, Gräbersuche.

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Rechtliches

Die Auskunft über Personenstandsdaten wird in Österreich durch das Personenstandsgesetz geregelt.
§ 52 Abs. 1 PStG 2013 determiniert, dass nur

  • Personen, auf die sich die Eintragung bezieht, sowie sonstige Personen, deren Personenstand durch die Eintragung berührt wird UND
  • Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen das Recht auf Auskunft über Personenstandsdaten und über grundlegenden Schriftstücken zusteht.

Aufgrund dieser Bestimmungen stehen nicht alle Matriken für die Ahnenforschung zur Verfügung.
Die Einschränkungen gemäß § 52 Abs. 1 PStG 2013 gelten laut § 52 Abs. 5 PStG 2013 nach Ablauf folgender Fristen als aufgehoben:

  • 100 Jahre nach Eintragung der Geburt, sofern die Eintragung nicht eine lebende Person betrifft
  • 75 Jahre seit Eintragung der Trauung, sofern die Eintragung nicht eine lebende Person betrifft
  • 30 Jahre seit Eintragung des Todes

Sofern im Rahmen der Ahnenforschung Fälle auftreten, in denen eine Einschränkung nach dem Personenstandsgesetz vorliegt, ist zu beachten, dass nur die gemäß § 52 Abs. 1 PStG berechtigten Personen (selbst betroffene Personen, Ehegatte, direkte Vorfahren und Nachkommen, keine Geschwister oder sonstige Verwandte) Auskunft erhalten. In jenen Fällen ist für weitere Recherchen eine Vollmacht erforderlich.